Übersicht

  Beurlaubung
(z.B. Vorstellungsgespräch)
Entschuldigung
(z.B. bei Krankheit)
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Der Beurlaubungsantrag muss rechtzeitig vor dem beabsichtigten Fehlen vorgelegt werden (etwa drei Tage vorab). Eine Beurlaubung bekommt man nicht für verschiebbare Termine (z. B. Routineuntersuchungen beim Arzt, Verwandtschaftsbesuche oder Fahrstunden), Urlaubsreisen, Berufsinformationsbörsen oder Studientage, wenn diese nicht zum Schulprogramm gehören. Im Zweifelsfall halten Sie bitte mit dem Klassenleitungsteam Rücksprache.

Der Beurlaubungsantrag (gern/am einfachsten können die unter diesem Link erreichbaren Formulare verwendet werden) muss unterschrieben bei der Fachlehrkraft (Abwesenheit von Einzelstunden), bei der Klassenleitung (Abwesenheit von einem Tag oder von zwei Tagen) oder beim Schulleiter (ab drei Tagen) abgegeben werden.

Ein Beurlaubungsantrag kann nicht über IServ abgegeben werden.

1. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch nach § 1 Absatz 1 verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich – wenn möglich zwischen 7 und 7:30 Uhr – mitzuteilen (Entschuldigungspflicht in Form einer Mitteilung). Die Entschuldigungspflicht ist (…) mündlich, fernmündlich, elektronisch (neu – s. unten Punkt 2) oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen. (§2, Satz 1, SchBVO).

2. Innerhalb von drei Kalendertagen (nicht Schul- oder Werktagen) muss dem Klassenlehrer die Entschuldigung vorgelegt/nachgereicht werden, wenn die Schule fernmündlich (telefonisch)  – siehe Punkt 1 – verständigt worden ist. Dabei wird der Tag, an dem die Entschuldigung (Mitteilung der Krankheit) eingeht, für den Beginn der Frist nicht mitgerechnet. Diese Frist ist zudem verlängert um den Ablauf des nächstfolgenden Werktages, wenn das Ende der Frist auf einen Sonntag, Samstag oder gesetzlichen Feiertag fällt.

Beispiel: Wird eine Schülerin/ein Schüler von einem Elternteil an einem Donnerstag- oder Freitagmorgen telefonisch im Sekretariat krankgemeldet, muss der Klassenlehrer bis zum Ablauf des Montags eine Entschuldigung erhalten.

Mit der Schulgesetzänderung vom Februar 2025 können Schüler*innen nun auch per E-Mail („elektronisch“) entschuldigt werden, ohne dass eine unterschriebene Entschuldigung nötig ist.

Da das Ostalb-Gymnasium das IServ-Elternmodul ,Meldung eines abwesenden Kindes‘ nutzt, genügt fortan eine Meldung über dieses Elternmodul – wenn (a) gesichert ist, dass nur Eltern Zugang zum eigenen Elternaccount haben, und wenn (b) im Freitext Verhinderungsgrund und  voraussichtliche Dauer der Verhinderung genannt sind (i. d. R. „Krankheit von heute bis x“).

Wenn Eltern eine private E-Mail-Adresse nutzen, um Ihr Kind zu entschuldigen, sollte es diejenige sein, die sie der Schule für die Datenverarbeitung mitgeteilt haben, damit sichergegangen werden kann, dass Eltern selbst das Kind – nicht das Kind sich – entschuldigen. Im Zweifel kann die Schule um eine nachträgliche Entschuldigung nach dem ,alten Verfahren‘ bitten („Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.“).

  K1 u. K2

Der Beurlaubungsantrag muss rechtzeitig vor dem beabsichtigten Fehlen vorgelegt werden (etwa drei Tage vorab). Eine Beurlaubung bekommt man nicht für verschiebbare Termine (z. B. Routineuntersuchungen beim Arzt, Verwandtschaftsbesuche oder Fahrstunden), Urlaubsreisen, Berufsinformationsbörsen oder Studientage, wenn diese nicht zum Schulprogramm gehören. Im Zweifelsfall halten Sie bitte mit den Tutor*innen Rücksprache.

Der Beurlaubungsantrag (gern/am einfachsten können die unter diesem Link erreichbaren Formulare verwendet werden) muss unterschrieben bei der Fachlehrkraft (Abwesenheit von Einzelstunden), bei den Tutor*innen (Abwesenheit von einem Tag oder von zwei Tagen) oder beim Schulleiter (ab drei Tagen) abgegeben werden.

Ein Beurlaubungsantrag kann nicht über IServ abgegeben werden.

 

1. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch nach § 1 Absatz 1 verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich – wenn möglich zwischen 7 und 7:30 Uhr – mitzuteilen (Entschuldigungspflicht in Form einer Mitteilung). Die Entschuldigungspflicht ist (…) mündlich, fernmündlich, elektronisch (neu – s. unten Punkt 2) oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen. (§2, Satz 1, SchBVO).

2. Innerhalb von drei Kalendertagen (nicht Schul- oder Werktagen) muss dem Klassenlehrer die Entschuldigung vorgelegt/nachgereicht werden, wenn die Schule fernmündlich (telefonisch)  – siehe Punkt 1 – verständigt worden ist. Dabei wird der Tag, an dem die Entschuldigung (Mitteilung der Krankheit) eingeht, für den Beginn der Frist nicht mitgerechnet. Diese Frist ist zudem verlängert um den Ablauf des nächstfolgenden Werktages, wenn das Ende der Frist auf einen Sonntag, Samstag oder gesetzlichen Feiertag fällt.

Beispiel: Wird eine Schülerin/ein Schüler von einem Elternteil an einem Donnerstag- oder Freitagmorgen telefonisch im Sekretariat krankgemeldet, muss der Klassenlehrer bis zum Ablauf des Montags eine Entschuldigung erhalten.

Mit der Schulgesetzänderung vom Februar 2025 können Schüler*innen nun auch per E-Mail („elektronisch“) entschuldigt werden, ohne dass eine unterschriebene Entschuldigung nötig ist.

Da das Ostalb-Gymnasium das IServ-Elternmodul ,Meldung eines abwesenden Kindes‘ nutzt, genügt fortan eine Meldung über dieses Elternmodul – wenn (a) gesichert ist, dass nur Eltern Zugang zum eigenen Elternaccount haben, und wenn (b) im Freitext Verhinderungsgrund und  voraussichtliche Dauer der Verhinderung genannt sind (i. d. R. „Krankheit von heute bis x“).

Wenn Eltern eine private E-Mail-Adresse nutzen, um Ihr Kind zu entschuldigen, sollte es diejenige sein, die sie der Schule für die Datenverarbeitung mitgeteilt haben, damit sichergegangen werden kann, dass Eltern selbst das Kind – nicht das Kind sich – entschuldigen. Im Zweifel kann die Schule um eine nachträgliche Entschuldigung nach dem ,alten Verfahren‘ bitten („Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.“).

Hinweise:

Nachgereichte Beurlaubungsanträge werden nicht akzeptiert. Die dadurch entstandene Fehlzeit wird dem Fehlzeitenkonto angerechnet.

Hinweise:

Eine zu spät eingereichte Entschuldigung wird nicht akzeptiert und als unentschuldigte Fehlzeit verbucht.

Häufige und unentschuldigte "Fehltage" werden im Halbjahreszeugnis vermerkt. Als ein "Fehltag" gilt einerseits ein Tag, an dem nur eine Unterrichtsstunde versäumt wurde, gelten andererseits aber auch mehrere zusammenhängende Krankheitstage.

  Ausführliche Darstellung der Fehlzeiten-Regelungen im Kurssystem