Übersicht

  Beurlaubung
(z.B. Vorstellungsgespräch)
Entschuldigung
(z.B. bei Krankheit)
  5 - 10

Der Beurlaubungsantrag muss spätestens ein Tag vor dem Fehlen dem Klassenlehrer vorgelegt werden.

1. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch nach § 1 Absatz 1 verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich – wenn möglich zwischen 7 und 7:30 Uhr – mitzuteilen (Entschuldigungspflicht in Form einer Mitteilung). Die Entschuldigungspflicht ist (…) mündlich, fernmündlich, elektronisch (neu – s. unten Punkt 2) oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen. (§2, Satz 1, SchBVO).

2. Innerhalb von drei Kalendertagen (nicht Schul- oder Werktagen) muss dem Klassenlehrer die Entschuldigung vorgelegt/nachgereicht werden, wenn die Schule fernmündlich (telefonisch)  – siehe Punkt 1 – verständigt worden ist. Dabei wird der Tag, an dem die Entschuldigung (Mitteilung der Krankheit) eingeht, für den Beginn der Frist nicht mitgerechnet. Diese Frist ist zudem verlängert um den Ablauf des nächstfolgenden Werktages, wenn das Ende der Frist auf einen Sonntag, Samstag oder gesetzlichen Feiertag fällt.

Beispiel: Wird eine Schülerin/ein Schüler von einem Elternteil an einem Donnerstag- oder Freitagmorgen telefonisch im Sekretariat krankgemeldet, muss der Klassenlehrer bis zum Ablauf des Montags eine Entschuldigung erhalten.

Mit der Schulgesetzänderung vom Februar 2025 können Schüler*innen nun auch per E-Mail („elektronisch“) entschuldigt werden, ohne dass eine unterschriebene Entschuldigung nötig ist.

Da das Ostalb-Gymnasium das IServ-Elternmodul ,Meldung eines abwesenden Kindes‘ nutzt, genügt fortan eine Meldung über dieses Elternmodul – wenn (a) gesichert ist, dass nur Eltern Zugang zum eigenen Elternaccount haben, und wenn (b) im Freitext Verhinderungsgrund und  voraussichtliche Dauer der Verhinderung genannt sind (i. d. R. „Krankheit von heute bis x“).

Wenn Eltern eine private E-Mail-Adresse nutzen, um Ihr Kind zu entschuldigen, sollte es diejenige sein, die sie der Schule für die Datenverarbeitung mitgeteilt haben, damit sichergegangen werden kann, dass Eltern selbst das Kind – nicht das Kind sich – entschuldigen. Im Zweifel kann die Schule um eine nachträgliche Entschuldigung nach dem ,alten Verfahren‘ bitten („Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.“).

  K1 u. K2

Spätestens am Tag vor dem Fehlen ist ein Beurlaubungsantrag (gern/am einfachsten können die unter diesem Link erreichbaren Formulare verwendet werden) unterschrieben beim Tutor, einem Oberstufenberater oder beim Schulleiter (ab drei Tagen erforderlich) abzugeben.

 

1. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch nach § 1 Absatz 1 verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich – wenn möglich zwischen 7 und 7:30 Uhr – mitzuteilen (Entschuldigungspflicht in Form einer Mitteilung). Die Entschuldigungspflicht ist (…) mündlich, fernmündlich, elektronisch (neu – s. unten Punkt 2) oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen. (§2, Satz 1, SchBVO).

2. Innerhalb von drei Kalendertagen (nicht Schul- oder Werktagen) muss dem Klassenlehrer die Entschuldigung vorgelegt/nachgereicht werden, wenn die Schule fernmündlich (telefonisch)  – siehe Punkt 1 – verständigt worden ist. Dabei wird der Tag, an dem die Entschuldigung (Mitteilung der Krankheit) eingeht, für den Beginn der Frist nicht mitgerechnet. Diese Frist ist zudem verlängert um den Ablauf des nächstfolgenden Werktages, wenn das Ende der Frist auf einen Sonntag, Samstag oder gesetzlichen Feiertag fällt.

Beispiel: Wird eine Schülerin/ein Schüler von einem Elternteil an einem Donnerstag- oder Freitagmorgen telefonisch im Sekretariat krankgemeldet, muss der Klassenlehrer bis zum Ablauf des Montags eine Entschuldigung erhalten.

Mit der Schulgesetzänderung vom Februar 2025 können Schüler*innen nun auch per E-Mail („elektronisch“) entschuldigt werden, ohne dass eine unterschriebene Entschuldigung nötig ist.

Da das Ostalb-Gymnasium das IServ-Elternmodul ,Meldung eines abwesenden Kindes‘ nutzt, genügt fortan eine Meldung über dieses Elternmodul – wenn (a) gesichert ist, dass nur Eltern Zugang zum eigenen Elternaccount haben, und wenn (b) im Freitext Verhinderungsgrund und  voraussichtliche Dauer der Verhinderung genannt sind (i. d. R. „Krankheit von heute bis x“).

Wenn Eltern eine private E-Mail-Adresse nutzen, um Ihr Kind zu entschuldigen, sollte es diejenige sein, die sie der Schule für die Datenverarbeitung mitgeteilt haben, damit sichergegangen werden kann, dass Eltern selbst das Kind – nicht das Kind sich – entschuldigen. Im Zweifel kann die Schule um eine nachträgliche Entschuldigung nach dem ,alten Verfahren‘ bitten („Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.“).

Hinweise:

Nachgereichte Beurlaubungsanträge werden nicht akzeptiert. Die dadurch entstandene Fehlzeit wird dem Fehlzeitenkonto angerechnet.

Eine Beurlaubung bekommt man nicht für verschiebbare Termine (z.B. Routineuntersuchungen beim Arzt oder Fahrstunden), Urlaubsreisen, Berufsinformationsbörsen und Studientage, die nicht zum Schulprogramm gehören, etc. Im Zweifelsfall ist mit den Oberstufenberatern Rücksprache zu halten.

Hinweise:

Eine zu spät eingereichte Entschuldigung wird nicht akzeptiert und als unentschuldigte Fehlzeit verbucht.

Häufige und unentschuldigte "Fehltage" werden im Halbjahreszeugnis vermerkt. Als ein "Fehltag" gilt einerseits ein Tag, an dem nur eine Unterrichtsstunde versäumt wurde, gelten andererseits aber auch mehrere zusammenhängende Krankheitstage.

  Ausführliche Darstellung der Fehlzeiten-Regelungen im Kurssystem