Schülerversicherung ab dem Schuljahr 2019/20

 

Das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport hat den mit der WGV (Württembergische Gemeinde-Versicherung) und BGV (Badische Versicherungen) geschlossenen Gruppenversicherungsvertrag über Schüler- und Lehrerversicherungen zum Ende des Schuljahres 2018/2019 gekündigt.

Aus diesem Grund bestehen nun folgende Regelungen:

  • Der Schulträger (die Stadt/Gemeinde) kann für seine Schulen/SchülerInnen die Versicherung abschließen, muss aber die Kosten tragen.
  • Die Stadt Bopfingen hat für alle Schulen die Schülerzusatzversicherung abgeschlossen. Die Leistung der Versicherung umfasst einen Baustein mit Haftpflicht (3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden), einen für Vermögensschäden (100.000,- EUR), einen Baustein für Sachschäden (500 EUR) und einen für Unfälle (Invaliditätssumme: 60.000,- EUR mit 225%iger Progression).
  • Die Schüler sind auch auf Klassen-/Studienfahrten, Praktika (BOGY), Exkursionen etc. wie bisher versichert.
  • Der Versicherungsbeitrag beträgt 1 EUR je Schüler. Diesen Betrag übernimmt die Stadt Bopfingen für alle SchülerInnen.
  • Die detaillierten Versicherungsleistungen, Unfallformulare u. W. können Sie hier nachlesen/herunterladen: https://www.wgv.de/kommunalversicherungen/versicherungen/schueler-versicherungen/
  • Bei Unfällen informieren wir als Schule immer auch die Unfallkasse.
  • Garderoben-, Fahrrad- und Musikinstrumenteversicherung gibt es ab diesem Schuljahr nicht mehr.